+++ Pressemitteilung der SPD im Weimarer Land +++
Apolda, 22.01.2025 – Kreis-SPD legt bei Landrätin Schmidt-Rose
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Müller ein.
Die SPD Weimarer Land hat gegen den Bürgermeister von Apolda, Olaf Müller, wegen des Abschlusses eines Mietvertrages mit der rechtsextremen Jungen Alternative bei der Landrätin Schmidt-Rose eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht. Der
Bürgermeister hat der Jungen Alternative das Bürgerhaus in Apolda für die Durchführung eines Kongresses am 1. und 2. Februar vermietet. Diese Vermietung erfolgte, obwohl in der Nutzungsordnung für die Stadthalle ausdrücklich festgelegt ist, dass
Veranstaltungen nicht stattfinden dürfen, wenn der Verdacht besteht, dass diese der Verbreitung verfassungsfeindlicher Propaganda dienen. Genau dieser Verdacht besteht jedoch bei der Veranstaltung der Jungen Alternative in Apolda.
Folgende Erkenntnisse liegen über die Junge Alternative vor, so Anke Schwark, stellvertretende Kreisvorsitzende der SPD: „Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat den Verein im Jahr 2019 als Verdachtsfall bezeichnet und ihm migrations- und insbesondere eine islamfeindliche Haltung attestiert. Im April 2023 wurde die JA als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft. Ein Antrag der JA und der AfD im Eilverfahren gegen diese Einstufung scheiterte im Februar 2024 vor dem Verwaltungsgericht Köln.
Aufgrund der Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist davon auszugehen, dass die JA bei ihrem Bundeskongress in Apolda Themen und Inhalte behandelt sowie Beschlüsse öffentlichkeitswirksam fasst, die verfassungsfeindlich sind.
Durch die Feststellung des Bundesamtes, dass die JA eine migrationsfeindliche Haltung vertritt, wird der Verstoß der Organisation gegen das Asylrecht nach Artikel 16a
Grundgesetz festgestellt. Die Feststellung der islamfeindlichen Haltung erfüllt den Verstoß gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit nach Artikel 4 Absatz 1–3 Grundgesetz.“
Die Tagesordnung des Bundeskongresses der JA am 1. und 2. Februar ist öffentlich nicht zugänglich. Es besteht daher die dringende Vermutung, dass Beschlüsse getroffen werden sollen, die verfassungsfeindliche Propaganda beinhalten, und dass diese dann
auch öffentlichkeitswirksam verbreitet werden.
„Angesichts dieser Umstände liegen die Voraussetzungen für die Untersagung der Veranstaltung durch die Stadt Apolda vor!“ so Anke Schwark weiter. Wenn der Bürgermeister seine eigene Satzung der Stadt Apolda nicht kennt, muss die Landrätin als Rechtsaufsicht über die Stadt tätig werden und ihn anweisen, die Veranstaltung der Jungen Alternative zu verbieten.
„Wir gehen davon aus, dass Frau Landrätin Schmidt-Rose dafür sorgt, dass der Bürgermeister wieder nach Recht und Gesetz handelt“, so Anke Schwark abschließend.